AGB für Babysitter/innen
Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung als Babysitter/in
Verträge werden abgeschlossen mit der Inhaberin von flexSIT e.U.:
Martina Maringer, geb. 12.11.1982
Wolfgang-Schmälzl-Gasse 18
1020 Wien
im folgenden „Vermittlerin“ genannt
und einer/m Kinderbetreuer/in.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Vermittlerin ist Inhaberin des Unternehmens flexSIT, Wolfgang-Schmälzlgasse 18, 1020 Wien. Die Vermittlerin hat das Gewerbe Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten bei der zuständigen Gewerbebehörde zur GISA-Zahl 33886480 angemeldet.
1.2 Der Kinderbetreuer beauftragt die Vermittlerin mit der Vermittlung einer Tätigkeit als Kinderbetreuer.
1.3 Eine Tätigkeit gilt als erfolgreich vermittelt, wenn die Vermittlung zu einem Vertragsabschluss zwischen einem Auftraggeber (im Folgenden kurz „Familie“ genannt) und dem Kinderbetreuer über die Kinderbetreuung geführt hat.
2. Tätigkeit der Vermittlerin
2.1 Die Vermittlerin nimmt den Kinderbetreuer in ihre Kartei auf. Bei Kenntnisnahme des Bedarfs bzw. der Anfrage einer Familie übernimmt die Vermittlerin alle erforderlichen Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Vermittlung des Kinderbetreuers an die Familie aus Sicht der Vermittlerin notwendig sind, wie insbesondere die Übermittlung der relevanten Unterlagen des Kinderbetreuers an die Familie und das Führen von (gemeinsamen) Gesprächen mit der Familie und dem Kinderbetreuer. Die Tätigkeit der Vermittlerin erfolgt unentgeltlich.
2.2 Die Entscheidung über Umfang und Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vermittlerin.
2.3 Die vermittelte Tätigkeit kommt allein zwischen der Familie und dem Kinderbetreuer zustande. Die Vermittlerin übernimmt nur die Rolle eines Vermittlers, sie haftet insbesondere nicht für die Zahlung des Entgelts durch die Familie.
2.4 Für den Fall, dass die Familie eine Haftung der Vermittlerin für ein Verhalten des Kinderbetreuers geltend macht, erklärt der Kinderbetreuer, die Vermittlerin schad- und klaglos zu halten.
3. Pflichten des Kinderbetreuers
3.1 Der Kinderbetreuer muss bereits bei Registrierung aktives Mitglied im Verein WOKIP sein. Diesem müssen bereits bei der Registrierung als Kinderbetreuer über flexsit.at alle erforderlichen Unterlagen übergeben worden sein (Strafregisterauszug, Lebenslauf, Unterlagen über die pädagogische Aus- und Weiterbildung).
3.2 Der Kinderbetreuer verpflichtet sich, regelmäßige Fortbildungen bei WOKIP zu besuchen (nach den von WOKIP festgelegten Fristen), andernfalls ist die Vermittlerin dazu berechtigt, die Familie über das Versäumnis der Ausbildung zu informieren.
3.3 Der Kinderbetreuer erklärt, dass sämtliche Angaben zu seiner bisherigen (pädagogischen) Aus- und Fortbildung sowie sämtliche von ihm zur Verfügung gestellte Informationen der Wahrheit entsprechen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen, ist die Vermittlerin zur Auflösung des Vertrags mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 4. berechtigt.
3.4 Der Kinderbetreuer ist verpflichtet, die Vermittlerin umgehend über einen Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit einer Familie sowie vom Unterbleiben eines solchen zu informieren.
3.5 Darüber hinaus hat der Kinderbetreuer der Vermittlerin sämtliche Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend schriftlich mitzuteilen.
3.6 Der Kinderbetreuer verpflichtet sich, einen Vertrag mit der Familie für die Dauer von mindestens sechs Monaten abzuschließen.
4. Beginn und Ende der Zusammenarbeit
4.1 Die Zusammenarbeit beginnt mit Registrierung als Kinderbetreuer/in über die Website flexsit.at
4.2. Die Zusammenarbeit kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten beendet werden. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung notwendig.
5. Verschwiegenheitsvereinbarung und Datenschutz
5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen jeweils überlassenen Daten der jeweils anderen Vertragsparteien vertraulich zu behandeln.
5.2 Die Vermittlerin unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung. Die Vermittlerin ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung auf alle ihre Mitarbeiter, die mit der Durchführung dieses Vertrags befasst sind, zu überbinden.
6. Exklusivität
6.1 Der Kinderbetreuer arbeitet exklusiv mit der Vermittlerin zusammen. Der Kinderbetreuer ist weiters nicht berechtigt, eine andere Vermittlerin oder Agentur mit seiner Vermittlung zu beauftragen. Darüber hinaus ist der
Kinderbetreuer nicht berechtigt, einen Vertrag über die Betreuung oder Beaufsichtigung von Kindern mit Dritten ohne Einschaltung der Vermittlerin abzuschließen.
6.2 Für den Fall, dass eine Familie, an welche die Vermittlerin den Kinderbetreuer vermittelt hat, den Kinderbetreuer ohne Einschaltung der Vermittlerin weitervermitteln will, hat der Kinderbetreuer die Vermittlerin umgehend darüber zu informieren.
6.3 Sollte der Kinderbetreuer entgegen diesen Bestimmungen mit Dritten ohne Einschaltung der Vermittlerin einen Vertrag abschließen, hat er der Vermittlerin den ihr dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Diese AGB gibt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt auch für allfällige Lücken dieses Vertrags.
7.3 Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Durch diesen Vertrag wird kein Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien begründet.